Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren hat lange Zeit ein Schattendasein im Strafprozessrecht geführt. Heute weiß man: Der Strafprozess wird im Ermittlungsverfahren entschieden! Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden die Inhalte erfasst, die die Form des Verfahrensrechts mit Substanz anfüllen. Sachgerechte Verteidigung, so wie wir sie verstehen, muss daher so früh wie möglich beginnen.
Es ist ein leider noch weit verbreiteter Irrglaube, dass Verteidigung in einem guten Schlussvortrag, dem Schlussplädoyer, bestehe. Dazu muss man sich nur vor Augen halten, dass das Plädoyer nach Schließung des Beweisverfahrens erfolgt und die Parteien hier nur noch einmal Gelegenheit erhalten, sich in den Schlussplädoyers zur Sache und zum Beweisverfahren zu äußern. Mit anderen Worten: der wesentliche Teil "des Rennens" ist zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon gelaufen.
Verteidigung muss daher früher ansetzen, nicht erst im Plädoyer oder der Hauptverhandlung. Es kann daher nur nachhaltig empfohlen werden, sich bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens anwaltlich vertreten zu lassen.