Sie sind hier: Kosten
Zurück zu: Startseite
Weiter zu: Erstberatung Prozesskostenhilfe Rechtsschutzversicherung Vergütungsvereinbarung Prozessfinanzierer
Allgemein: Notrufnummer Impressum

Kosten

In den meisten Fällen beginnt ein Mandat mit einer sogenannten Erstberatung. Eine vielzahl von Fragestellungen lassen sich bereits dadurch lösen. Bei einer weiteren rechtlichen Vertretung klären wir im Vorfeld, mit welchem Kostenrahmen Sie rechnen müssen und ob gegebenenfalls Dritte, inbsbesondere der Staat im Rahmen von Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung oder aber eine Rechtsschutzversicherung, Kosten übernimmt.

Die Höhe der Kosten für Ihre rechtliche Vertretung richtet sich nach der mit Ihnen getroffenen Vergütungsvereinbarung - üblich sind Vereinbarungen, die eine Vergütung des Zeitaufwands des Anwalts vorsehen - und im übrigen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Vergütungsverzeichnis (VV-RVG). Eine Unterschreitung dieser Gebühren in gerichtlichen Verfahren ist gesetzlich dem Anwalt verboten.

Näheres finden Sie in den weiteren Menüpunkten.